Was ist Pflegegeld
Wie genau funktioniert das mit dem Pflegegeld
Es ist eine anerkannte Elternaufgabe, Kinder zu hegen und zu pflegen „In guten wie in schlechten Tagen“ sind Eltern normalerweise für ihre Sprösslinge da. Für alle. Immer. Nur gibt es da einen Unterschied zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern. Kinder mit Handicaps benötigen oft mehr Pflege, als ihre nichtbehinderten Altersgenossen. Mutter und Vater müssen sich manchmal dafür auch Helfer ins Haus holen oder ihre beruflichen Verpflichtungen kürzen. Um dabei entstehende Kosten etwas aufzufangen und Helfer angemessen zu entlohnen, gibt es Pflegegeld für die pflegenden Personen.
Was genau ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Diese wird an anerkannte Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegte werden, ausgezahlt.
Das Pflegeversicherungsgesetz (§ 37 SGB XI) nennt das auch „ Pflegegeld für selbstbeschaffte Hilfen“. Das Pflegegeld ist dazu da, um den Aufwand und den Einsatz der pflegenden Menschen in der täglichen häuslichen Pflege abzugelten.
Wer bekommt Pflegegeld?
Um Pflegegeld als Leistung der Pflegekasse zu bekommen, muß zuerst einmal ein Pflegegrad für die zu betreuende Person anerkannt werden. Die Pflegegrad weist nach, wie sehr der Versicherte im Sinne der Pflegeversicherung als pflegebedürftig gilt. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt.
Außerdem ist es wichtig, dass die häusliche Pflege allein durch die Angehörigen, Freunde, Bekannte oder andere nicht professionelle Pflegepersonen durchgeführt wird.
Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegeversicherten (oder seine gesetzlichen Betreuer) überwiesen. Über die Verwendung des Pflegegeldes dürfen die Empfänger dann frei entscheiden, um sich eben jene Leistungen, die sie persönlich benötigen, zu beschaffen und die entsprechenden Pflegepersonen angemessen zu bezahlen.
Wer kann alles die Pflege übernehmen?
Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung sind Angehörige, Freunde oder Bekannte, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Wichtig zu wissen:
Die Begutachtung zu Anerkennung des Pflegegrades macht bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Bei privat versicherten ein, von der Privaten Versicherung beauftragter Gutachter. Zudem müssen Versicherte voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfen anderer angewiesen sein, um als pflegebedürftig anerkannt zu werden.
Wie funktioniert das mit dem Pflegegeld, wenn noch ein Pflegedienst mit im Spiel ist?
Übernehmen neben den privaten Pflegepersonen auch professionelle Pflegedienstmitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes Teile der Grundpflege, dann bekommt der Pflegebedürftige das Pflegegeld nur anteilig ausgezahlt. Diese Dienstleitung wird dann als Pflegesachleistung bezeichnet und durch den ambulanten Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad
Wie bereits erwähnt, erhalten die Familien dann das Pflegegeld, wenn sich ausschließlich Angehörige oder gute Freunde um die häusliche Grundpflege oder Betreuung der behinderten Kinder kümmern.
Hier ist eine kurze Übersicht, wieviel Pflegegeld es bei welchem Pflegegrad gibt.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Wie beantrage ich das Pflegegeld?
Pflegegeld beantragt man bei seiner Pflegekasse. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert. Also beginnt man die Beantragung am besten mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse.
Die Kasse schickt dann die entsprechenden Formulare zu und beauftragt im Anschluß auch die Begutachtung.