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Mehr Vorsorge beim Zahnarzt für Pflegedürftige und Menschen mit Behinderungen

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Mehr Vorsorge beim Zahnarzt für Pflegedürftige und Menschen mit Behinderungen

Ab 1. Juli 2018 haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen erweiterten Anspruch auf Vorsorge beim Zahnarzt.4 Weil diese Patienten oftmals nur eingeschränkt für ihre Mundhygiene sorgen können, haben sie ein erhöhtes Risiko für Karies und Parodontose. Zukünftig steht ihnen einmal im Kalenderhalbjahr eine Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Schleimhäuten zu. Der Zahnarzt entwickelt daraufhin einen individuellen Plan zur Mundgesundheit, der konkrete Empfehlungen zur Mund- und Prothesenpflege und zur richtigen Ernährung enthält. Patienten selbst bzw. ihre Pflege- und Betreuungspersonen werden dazu aufgeklärt und bei Bedarf auch praktisch angeleitet. Bei der Untersuchung werden außerdem harte Zahnbeläge entfernt.

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