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Eigenes Auto – der Weg zur Unabhängigkeit 

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Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eines Behinderten hängt stark von seiner Mobilität ab. Das Auto ist gerade für den Alltag somit für uns ein wichtiges Hilfsmittel. Daher ist es besonders wichtig, alle zur Verfügung stehenden finanziellen Unterstützungen zu nutzen. 

Als erstes gilt die Regel: Eigenes Auto – nur bei Berufstätigkeit

Finanzielle Zuschüsse für den Kauf eines geeigneten Fahrzeugs erhalten in der Regel nur diejenigen, die aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind. Oft werden dann auch Zuschüsse für die behindertengerechte Zusatzausstattung eines Wagens gewährt sowie ein Zuschuss zur Erlangung des Führerscheins.

In den Antragstellungen für die KfZ-Hilfe ist daher darauf zu achten, dass eindeutig formuliert wird, dass „der Versicherte wegen Art oder Schwere der Behinderung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beziehungsweise Ort der Berufsausbildung auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen ist und nur mit Hilfe des bezuschussten Autos seiner geregelten Tätigkeit nachgehen kann“.

 

Wer übernimmt die Kosten

Während die Fahrzeugkosten nur einkommensabhängig übernommen werden, kommen die Kostenträger in der Regel für den Umbau komplett auf. Beim Autokauf wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 9.500 Euro gewährt, abhängig vom Nettoeinkommen des behinderten Arbeitnehmers. Den Rest muss man, wie jeder andere, nichtbehinderte Autokäufer selbst bezahlen.

Es muss aber nicht immer gleich ein nagelneuer Wagen sein: Ist ein Gebrauchtwagen noch mindestens die Hälfte seines Neuwertes wert, kann dieser ebenfalls gefördert werden.

Die Neuförderung eines Autokaufs mit Umbau kann frühestens alle fünf Jahre neu beantragt werden.

Für Behindertenfahrzeuge gibt es mehrere Kostenträger. Die gemeinsame Anspruchsgrundlage bildet hierfür die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV). Die Sachbearbeiter jedes Kostenträgers werden auch im Einzelfall gern weiterhelfen und ‘falsche’ Antragsteller auf den ‘richtigen’ Kostenträger verweisen.

 

Und wie fange ich an?

Bevor man einen Antrag bei den entsprechenden Kostenträgern stellt, benötigt man einen Kostenvoranschlag. Den erstellen Autohäuser und Werkstätten, die sich auf Behindertenfahrzeuge spezialisiert haben.

Bei aller Zuversicht auf eine Genehmigung, nicht vergessen: erst nach der schriftlichen Bewilligung einer Kfz-Hilfe und nach der Bestätigung aller erforderlichen Zuschüsse des zuständigen Kostenträgers den Kaufvertrag (unter Angabe aller Rabattierungen) unterschreiben oder die behindertengerechten Fahrzeugumrüstungen beauftragen.

Hier gibt es Adressen zum behindertengerechten Fahrzeugumbau

 

Hier ein kurzer Überblick der Kostenträger zur besseren Orientierung:

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist zuständiger Ansprechpartner und Kostenträger für alle Auszubildenden und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kfz-Hilfe, die bislang weniger als 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ein spezielles Antragsformular haben wir bei der ARGE nicht gefunden. Hier also den Antrag bitte formlos formulieren.

Rentenversicherung 

Wer mindestens 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, sollte sich mit seinen Fragen und einem Antrag an die Rentenversicherung wenden.

Hier gehts per Online-Klick zum Antrag

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ursächlich für die Behinderung oder eine chronische Erkrankung, gilt die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger.

Ein spezielles Antragsformular haben wir bei der Unfallkasse Sachsen nicht gefunden. Hier also den Antrag bitte formlos formulieren.

Entsprechende Ansprechpartner sind hier zu finden

 

Integrationsamt

Für alle Selbstständigen und Freiberufler gilt das Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes als Anlauf- und Antragstelle.

Hier gehts per Online-Klick zum Antrag

 

Städtisches Sozialamt

Studenten mit Behinderung können sich an das städtische Sozialamt wenden und mit ihren Fragen zur Kfz-Hilfe auch in der Beratungsstelle im Studentenwerk klären.

Hier reicht erst einmal ein formloses Schreiben zur Beantragung eines Zuschusses für den Kauf bzw. Umbaus eines Fahrzeugs an den entsprechenden Kostenträger.

 

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