Barrierefreie Umbauten und behindertengerechte Wohnungsanpassungen
Wie kann ich meine Wohnung barrierefrei und behindertengerecht umbauen?
Chronisch kranke oder behinderte Kinder brauchen oft eine, auf sie abgestimmte Umgebung, damit sie selbstbestimmt und unkompliziert im Familienhaushalt leben können. Darum ist es sinnvoll, die Wohnung barrierefrei umzubauen oder anzupassen. Darum werden viele der Maßnahmen finanziell gefördert. Dabei gilt es jedoch einige Regeln zu beachten.
Barrierefreier Umbau oder Wohnungsanpassung
Breite Türen und Gänge, schwellenlose Zimmerübergänge, absenkbare Waschbecken oder bodenebene Duschen sind nur einige der möglichen Umbaumaßnahmen, die das Leben mit einem chronisch kranken oder behinderten Kind erleichtern. Dazu muß nicht gleich die ganze Wohnung umgebaut werden. Oft reichen schon behindertengerechte Wohnungsanpassungen.
Über geeignete Produkte und Notwendige Maßnahmen können sich die Familien beraten lassen. Wer nicht gleich einen Handwerker zur Hand hat, kann diese Internetseiten nutzen: www.Nullbarriere.de, www.online-wohn-beratung.de
Mehr zu möglichen Umbaumaßnahmen hier
Finanzielle Fördermöglichkeiten der barrierefreien Umbauten und Wohnungsanpassungen
Die Umbau- oder Anpassungsmaßnahmen können durch unterschiedliche Kostenträger oder auch Stiftungen gefördert werden.
Jedoch welche Förderung zutrifft, hängt immer vom Einzelfall ab.
So gibt es :
- Wohnraumförderung und Vermietung von gefördertem Wohnraum
- Miete
- Wohngeld
- Finanzierung durch die Pflegekasse
- Finanzierung durch das Versorgungsamt
- Finanzierung durch das Sozialamt
- Förderung durch die Krankenkasse
- Förderprogramme der KFW-Förderbank
Außerdem existieren steuerliche Vorteile für Renovierungen, da man einen Teil der Kosten absetzen kann.
Hier gibt es eine ausführliche Auflistung
Am Anfang steht ein Antrag
Wer barrierefreie Umbauten oder eine behindertengerechte Wohnungsanpassung plant, sollte sich zu erst über seine Bedürfnisse klar werden. Am besten bespricht man die Möglichkeiten mit einem Handwerker und läßt sich einen Kostenvoranschlag machen. (Noch besser ist es, man hat sogar zwei bis drei Kostenvoranschläge.)
Dann beantragt man mit diesem Kostenvoranschlag bei den zuständigen Kostenträgern die Maßnahme.
Wichtig ist, daß die Umbau- bzw. Anpassungsmaßnahmen erst beginnen können, wenn eine Zusage vorliegt.