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Eigenständiges Wohnen mit Behinderung

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Welche Wohnformen gibt es für Menschen mit Behinderung

Spätestens, wenn Menschen dem elterlichen Haushalt entwachsen und flügge werden, ist es an der Zeit zu überlegen: Wie möchte ich leben? Wie möchte ich arbeiten? Wie möchte ich wohnen? Normaler Weise ist es so, dass die Jugendlichen nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium anfangen. Es beginnt eine Zeit des Ausprobierens. Klappt ein eigenständiger Alltag in einer eigenen Wohnung, an einem fremden Ort, ohne Eltern? Den Nestflüchtern stehen jede Menge Wohnformen zur Verfügung: Ausbildungswohnheimen, Studentenwohnheimen, eigenen Wohnungen oder in passenden Wohngemeinschaften.  Der Weg zur Eigenständigkeit ist ein Prozess, der Vertrauen voraussetzt. Eltern vertrauen darauf, dass ihre Kinder in der Lage sind, selbständig zu leben und die (fast) erwachsenen Kinder trauen sich iim eigenen Leben klar zu kommen. Hier geht es darum, Verantwortung zu übernehmen – sein Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Doch was ist den jenigen Menschen, die auf Grund einer Einschränkung oder Behinderung mehr Unterstützung brauchen? Wie können behinderte Jugendliche den Weg in das eigenständige Wohnen finden, obwohl sie die Hilfe der Umwelt benötigen?

Die eigenen vier Wände

Die individuellste Form des Wohnens sind die eigenen „vier Wände“. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die monatliche Miete aus eigenen Mitteln aufzubringen, bekommt Unterstützung vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Dafür muß der Jugendliche (oder seine gesetzlichen Betreuer) einen Antrag stellen.

Wer dann eine Wohnung gefunden hat, kann weiter Hilfen und Unterstützungen beantragen. Manch einer benötigt Hilfe, bis er gelernt hat, selbständig zu leben. Manch einer braucht Unterstützung nur in einigen Bereichen. Und andere wiederum benötigen ein Leben lang eine voll umfängliche Unterstützung.

Es gibt Menschen, die können Pflegegeld beantragen. Damit können sie Unterstützung im Haushalt beziehungsweise in der Pflege bekommen. Wenn das Pflegegeld nicht ausreicht, weil zum Beispiel eine 24h-Assistenz benötigt wird, kann man zusätzlich Gelder bei verschiedenen Kostenträgern beantragen.

Ambulantes Betreutes Wohnen

Wer Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen braucht und dennoch über ein gewisses Maß an Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich verfügt, kann auch so genanntes „Ambulant Betreutes Wohnen“ beantragen. Hier können erwachsene Behinderte allein oder zu zweit in Wohngemeinschaften wohnen und dafür eine, auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung erhalten. Sie leben dabei selbstständig und eigenverantwortlich in ihrer eignen Wohnung.

Die Unterstützung erhalten sie von Fachkräften, wie zum Beispiel bei einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege angestellte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Heilpädagogen. Die helfen je nach Bedarf für ein paar Stunden in der Woche den Alltag zu meistern.

Für die Finanzierung des Ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung, die zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig.

Das Ambulant betreute Wohnen kann mit weiteren Leistungen für eine sinnvolle Tagesstrukturierung oder Beschäftigung verbunden werden. Dies kann zum Beispiel eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, in einem Projekt Zuverdienst, in einer Integrationsfirma oder ähnlichem sein. Die Nutzung ambulanter Angebote ist ebenso möglich, zum Beispiel der Besuch von Begegnungsstätten, Tagestreffs oder Kontakt- und Beratungsstellen.

Eine besondere Form des Ambulanten Betreuten Wohnens ist das Wohnen in einer Gastfamilie. Der behinderte Mensch lebt dabei in einer Gastfamilie und erhält von ihr die notwendigen Alltagsunterstützungen. Die Gastfamilie erhält dafür vom KSV eine Unterstützung und finanziellen Ausgleich.

Wohnen in Wohnheimen und Außenwohngruppen

Für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die ständig auf umfassende Unterstützung, Pflege, Förderung und Betreuung angewiesen sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Wohnheimen erbracht werden. In einem Wohnheim leben mehrere Menschen mit Behinderungen zusammen und erhalten dort die erforderlichen Hilfen in Form einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Sie werden von ständig anwesenden Bezugspersonen unterstützt und gefördert.

Das Wohnheim bietet insbesondere Hilfe bei der individuellen Grundversorgung, Haushaltsführung, der Freizeitgestaltung, dem Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Kommunikation sowie im psychischen Bereich. Es gibt feste Regeln oder Hausordnungen für das Zusammenleben im Wohnheim.

Eine weniger intensive Betreuung bieten Außenwohngruppen. Die Außenwohngruppen gehören zumeist organisatorisch zu einem Wohnheim. Anstelle einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung gibt zu bestimmten Zeiten  eine Tagesbetreuung sowie ein nächtlicher Notfalldienst. Die Betreuer in der Außenwohngruppe sind nicht ständig anwesend.

Die Betreuung in einer Außenwohngruppe soll die Selbständigkeit der Bewohner stärken und diese an ein eigenständiges Leben heranführen. Diese Wohnform dient üblicherweise als Übergang in das Ambulant betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung (abw).

Für die Finanzierung des Betreuten Wohnens in einem Wohnheim oder in einer Außenwohngruppe für Menschen mit Behinderung, die zwischen 18  und 65 Jahren alt sind, ist in Sachsen ebenfalls der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig.

Das Betreute Wohnen in einem Wohnheim oder in einer Außenwohngruppe kann mit weiteren Leistungen für eine sinnvolle Tagesstrukturierung oder Beschäftigung verbunden werden. Dies kann zum Beispiel eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.

 

Weiterlesen zum Thema “Unterstützungsmöglichkeiten zum Leben mit Behinderung in Dresden”: http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/behinderung-uebersicht.php http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/behinderte-menschen-beratung-hilfe.php

Übersicht der Dresdner Dienstleistungen für Behinderte

Übersicht über Hilfsmöglichkeiten für Behinderte in Dresden

Info des KSV-Sachen zum Ambulant betreuten Wohnen

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