Der orange Parkausweis
Eine Alternative zum blauen Parkausweis
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.Der orangene Parkausweis ist nur in Deutschland gültig.
Der orangefarbene Parkausweis soll schwerbehinderten Menschen zugutekommen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“, dessen Zuerkennung ggf. in einem gerichtskostenfreien sozialgerichtlichen Verfahren zu erstreiten wäre (vgl. (§ 69 SGB IX a. F.) mehr oder weniger knapp nicht erfüllen.
Wie bekommt man den Orangenen Parkausweis?
Das Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Dort ist der Antrag mit den Nachweisen einzureichen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Merkzeichen G und B und GdB 80für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Merkzeichen G und Bund GdB 70für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) undgleichzeitigGdB 50für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- GdB 60wegen Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
- GdB 70wenn Erkrankung künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung
Mit dem orangenen Park-Ausweis darf man hier parken:
- im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit
- in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
- an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung und so lange Sie wollen
Achtung: Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie nicht auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl Symbol parken!
Inhaber dieses Parkausweises können zusätzlich den gelben Parkausweisfür Sachsen (nur im Freistaat Sachsen, nicht im gesamten Bundesgebiet gültig) beantragen und damit ausnahmsweise die Berechtigung zum Parken auf in der Ausnahmegenehmigung für Sachsen konkret benannten Behindertenparkplätzen erhalten – Entscheidung obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der orangefarbene Parkausweis ist widerruflich und auf höchstens fünf Jahre befristet.