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Optimale Förderung beim Lernen

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Die Empfehlung, für das eigenen Kind einen Integrationsstatus oder gar Sonderpädagiogischer Förderbedarf zu beantragen, kann Eltern schon sehr verunsichern. Wird das Kind “abgestempelt”? Verbaut man ihm mit diesem Status die Zukunft? Beeinflußt ein Integrationsstatus die schulische Laufbahn? Ist das überhaupt notwendig? Und oft ist es für Eltern auch nicht leicht, sich einzugestehen, dass das eigene Kind besondere sozialpädagogische Hilfe benötigt.

Integrationstatus (I-Status)- Was ist das?

Ziel des Integrationsstatus ist es,  eine bestmögliche individuelle Förderung und somit eine optimale Entwicklung des Kindes  zu gewährleisten. Mit einem I-Staus erhalten Kinder eine zusätzliche Förderung, die speziell ausgebildete Facherzieher für Integration im Rahmen des Kita- und Schulalltags angeboten wird. Ob das Kind chronisch krank, behindert oder sonst wie eingeschränkt ist, spielt dabei keine Rolle.

Den Kinder wird der Alltag in Kita und Schule erleichtert, da die unterstützende Begleitung ihnen die Teilhabe an allen Aktivitäten der anderen ermöglicht. Dabei soll der I-Status die Kinder nicht ausgrenzen. Vielmehr soll er dafür sorgen, drohenden geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen vorzubeugen. Oder eben Kindern mit bestehenden Behinderungen eine bestmögliche Förderung zu bieten.

Das Kind wird in der Regel nicht den kompletten Kita- oder Schulalltag von einen Fachpädagogen begleitet. Die zusätzliche Betreuung variiert je nach festgestelltem Förderbedarf zwischen 10 und 20 Stunden die Woche.

Wie erhält ein Kind einen Integrationsstatus?

Die Eltern stellen einen Antrag bei ihrem zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der über den jeweils notwendigen Förderbedarf entscheidet. Dabei ist es sinnvoll, sich die Unterstützung der Kita oder Schule zu holen. Oftmals haben die Einrichtungen besonders geschulte beziehungsweise geübte Menschen, die sich mit der Antragstellung auskennen.

Außerdem kann ein  SPZ  auf Grundlage seiner ausführlichen Diagnostik des Kindes die Beantragung eines Integrationsstatus empfehlen. Die Untersuchungsbefunde des SPZs können auf Antrag und mit Zustimmung der Eltern (Schweigepflichtentbindung) dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur Verfügung gestellt werden.

Sonderpädagiogischer Förderbedarf

Manchmal entpuppen Entwicklungs- oder Lernschwierigkeiten erst so nach und nach als gravierend heraus. Dann kann es sinnvoll sein, Sonderpädagogischen Förderbedarf zu beantragen. Davon profitieren Kinder, die der vorschulischen Entwicklung, bei den Schuleingangsuntersuchungen oder im Laufe der Schulzeit entwicklungsauffällig werden. Auch Schüler, die starke Probleme beim schulischen Lernen oder im sozialen Verhalten haben, kommen für eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann immer in einem oder mehreren Förderschwerpunkten vorliegen: Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Körperliche und Motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache.

Antragsverfahren des Sonderpädagogischen Förderbedarfs

Auch in diesem Fall muß erst einmal ein Antrag beim jeweiligen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung gestellt werden. In der Regel machen das die Schule in Absprache mit den Eltern. Aber auch Eltern können selbstständig einen solchen Antrag stellen.

Dann wird von einem qualifizierten Förderpädagogen der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf des Schülers begutachtet und festgestellt. Um den Schüler in seiner gewohnten Umgebung zu erleben, besucht der diagnostizierende Lehrer ihn in der Schule. Er beobachtet ihn beim Lernen, Spielen und beim Umgang mit anderen Schülern. Es wäre gut, wenn schon im Vorfeld durch die Schule des Kindes eine umfassende Beratung der Eltern erfolgt. Denn der Entscheid des Amtes hat Auswirkungen auf die Schulkarriere des Kindes.

Das förderpädagogische Gutachten

Die Ergebnisse aus den Gesprächen, Beobachtungen, Hospitationen und Befragungen fließen in das förderpädagogische Gutachten ein. Es werden geeignete individuelle Fördermaßnahmen vorgeschlagen, die sich an den Stärken des Schülers orientieren. Auf dieser Grundlage entscheidet die zuständige Regionalstelle ob und welche Form der sonderpädagogischen Förderung (Integration an einer anderen allgemeinbildenden Schule oder Förderschule) für den Schüler geeignet ist. Fällt die Entscheidung für die Förderschule, wird auch der Förderschultyp festgelegt. Die Kinder sind dann verpflichtet, den vorgeschlagenen Schultyp zu besuchen.

 

 

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