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Der Schwer-in-Ordnung-Ausweis

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14-Jährige erfindet einen neuen Ausweis

Was tun, wenn man einen Ausweis bekommt und diesen als diskriminierend empfindet? Ein 14-jähriges Mädchen mit Down-Syndrom hat eine Lösung gefunden und einen “neuen” Ausweis entwickelt.

Sie fühlte sich stigmatisiert durch die Bezeichnung ihres Schwerbehindertenausweises. Deshalb veröffentlichte sie in der Herbst-Ausgabe 2017 des Magazins „KIDS Aktuell“ des Hamburger Vereins KIDS Hamburg e. V. – Kontakt- und Informationszentrum Down-Syndrom, dazu eine Text. Darin deutete sie die existierende Bezeichnung des Ausweises in eine positiver klingende Variante um: Schwer-in-Ordnung-Ausweis. Gemeinsam mit ihrer Lehrerin hatte sie auch gleich eine entsprechende Hülle für ihren Ausweis gebastelt und präsentierte diese als Foto zu ihrem Beitrag.

Ihre Idee fand in den Sozialen Netzwerken Zuspruch und Aufmerksamkeit. Bundesweit berichteten darüber zahlreiche Print- und Online-Medien, Rundfunk- und Fernsehsender.

Die Resonanz war so groß, dass ein behinderter Junge in Hamburg daraufhin einen derartigen Ausweis beim zuständigen Amt beantragte. Und nachdem das Versorgungsamt in Hamburg sich über die Form dieses Schwer-in-Ordnung-Ausweises klar geworden war, bekam der Junge im Dezember 2017 eine bedruckte Ausweishülle für seinen bestehenden Ausweis.

Andere Bundesländer zogen nach und nun können Behinderte sich ihren Schwer-in-Ordnung-Ausweis bei den jeweiligen Versorgungsämtern kostenlos bestellen.

Diskussion in der Öffentlichkeit

Spannend ist, das dieser Ausweis eine kontroverse Diskussion in der Politik hervorgerufen hat.

Zitat Wikipedia: Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, sagte im November 2017 in einem Interview auf Spiegel Online: „Das Schwer-in-Ordnung-Sein braucht man bei Menschen mit Behinderungen nicht besonders hervor[zu]heben. Besser wäre es [ihrer Meinung nach], das Dokument umzubenennen in Teilhabeausweis oder Inklusionsausweis.“ Des Weiteren ist Bentele der Meinung, dass „[…] es besser [wäre], Tatsachen zu benennen, ohne sie zu bewerten.“

Im April 2018 beantragte die FDP-Bundestagsfraktion im Bundestag unter Bezugnahme auf die Diskussion um den Schwer-in-Ordnung-Ausweis, den Schwerbehindertenausweis in Teilhabeausweis umzubenennen. Der Antrag wurde im Parlament beraten und zur weiteren Ausarbeitung an die Ausschüsse überwiesen.

 

Der Schwer-in-Ordnung-Ausweis (oder auch Schwerinordnungausweis) ist eine, von deutschen Behörden in verschiedenen Bundesländern ausgegebene, Ausweishülle, die auf Wunsch oder Antrag zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis erhältlich ist.

Er gilt zwar in dieser Form nicht als amtliches Dokument bzw. als Verwaltungsakt, erhöht jedoch die Akzeptanz und und wird aus weniger diskriminierend empfunden.

In Sachsen können behinderte Menschen diese Ausweishülle beim KSV Sachsen bestellen

Hier ist die Adresse:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

FB 4 – Soziales Entschädigungsrecht

FD 410 – Grundsatz

Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Telefon: 0371  577 265
Fax:       0371  577 1265
E-Mail:   belinde.guendel@ksv-sachsen.de

Internet: www.ksv-sachsen.de

 

 

 

 

 

 

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