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Unterstützte Kommunikation

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Reden, auch wenn die Sprache fehlt

Wie selbstverständlich plappern, sprechen, schnattern, reden oder diskutieren Menschen miteinander. Egal in welcher Sprache oder mit welchen Dialekt, das Kommunizieren über artikulierte Laute ist die Grundlage unseres täglichen Miteinanders. Doch was machen Menschen, denen nicht nur die Worte fehlen, sondern die die komplette Fähigkeit mittels gesprochener Sprache zu kommunizieren. Gebärdensprache hilft tauben oder stummen Menschen weiter. Aber selbst die ist nicht für jeden “Sprachlosen” geeignet. Unterstützte Kommunikation ist ein sehr variantenreiches Angebot, Menschen  mit unterschiedlichen Kommunikationsproblemen ins Gespräch zu bringen.

Was ist Unterstützte Kommunikation (UK)

Die Unterstützte Kommunikation orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild und betont das Recht eines jeden Menschen auf Selbstbestimmung und Partizipation an der Gesellschaft.

Unterstützte Kommunikation geht davon aus, dass jeder Mensch ein Bedürfnis nach Kontakt und Kommunikation hat. Ausgehend von den aktuellen Kompetenzen einer Person entwickelt Unterstützte Kommunikation individuelle Maßnahmen für eine bessere Verständigung und mehr Mitbestimmung im Alltag.

Wer benötigt Unterstützte Kommunikation (UK)

  • Menschen ohne Lautsprache (angeboren und erworben)
  • Personen mit Kommunikationsschwierigkeiten (angeboren und erworben)
  • Menschen mit Interaktionsschwierigkeiten
  • Leute, die Probleme bei bereits erfolgten Versorgungen mit Kommunikationshilfen haben

Wer berät mich zu Fragen der UK

So individuell die Probleme bei der Kommunikation sind, so individuell und bedarfsgerecht sollte auch die Beratung sein. Natürlich beraten Firmen, die Kommunikationshilfen anbieten. Sie helfen bei der Auswahl, Beantragung und Einrichtung der Kommunikationshilfe. Es haben sich allerdings auch andere Spezialisten, wie zum Beispiel Logopäden,  auf die Beratung Hilfesuchender eingerichtet. Sie beraten dann firmenunabhängig.

In Dresden haben sich seit 2017 Experten der UK zum Netzwerk „Unterstützte Kommunikation Dresden“ zusammengeschlossen.

Wie beantrage ich eine Kommunikationshilfe

Der Weg zu einer Kommunikationshilfe ist oft beschwerlich. Zuerst sollte in Fachmann den Bedarf feststellen und zum richtigen Gerät beraten.

Unterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation

Was sind Kommunikationshilfen?

Als Kommunikationshilfen werden verschiedene Geräte bezeichnet, die Menschen mit Behinderung die direkte Kommunikation mit anderen Menschen erleichtern oder ermöglichen sollen.

Sie können sowohl aktiv (die behinderte Person gibt eine Nachricht ab) als auch passiv (die behinderte Person nimmt eine Nachricht über die Kommunikationshilfe auf) wirken.

 

Hier gibt es eine Übersicht über Geräte zur UK

Die Erprobungsphase

Sinnvoll ist eine intensive Erprobung und der Vergleich von verschiedenen Möglichkeiten. Dabei ist es hilfreich, wenn Eltern , Betreuer und Therapeuten zusammenarbeiten, denn im weiteren Verlauf der Beantragung werden oft Gutachten und Stellungnahmen der Beteiligten zum Bedarf gefordert.

Welche Kommunkationsgeräte bei den eingeschränkten körperlichen oder sprachlichen Möglichkeiten einen ausreichenden Ausgleich der Behinderung ermöglichen, sollte während der Erprobung herausgefunden werden. Wenn man sich nicht sicher ist, kann auch eine kürzere oder längere Leihe des Hilfsmittels in Erwägung gezogen werden.

Oft wird die Erprobung auch in der Schule oder im Kindergarten durchgeführt, da die Betreuer, Erzieher oder Lehrer dem Kind bei der Einarbeitung und Anwendung des Hilfsmittels entsprechende Unterstützung geben sollen.

Die Ärztliche Verordnung

Als Ergebnis der Probephase sollte dann ein rezipierbares Hilfsmittel stehen. dieses wird dann direkt bei der Krankenkasse beantragt. Und die Hilfsmittel sind nicht dem Heilmittelbudget des Arztes anzurechnen, allerdings stellt dieser die Verordnung aus.

Mit der ärztlichen Verordnung wird dann ein Kostenvoranschlag mit entsprechenden Erläuterungen zur erfolgten Erprobung und Gutachten der Therapeuten bei der Krankenkasse eingereicht.

Möglicherweise klappt die Verordnung des Hilfsmittels nicht gleich im ersten Anlauf. Es lohnt sich aber dennoch in den Widerspruch zu gehen. Auch da stehen die Spezialisten beratend zur Seite.

Infokasten: Einige wenige Krankenkassen fordern zunächst ein Rezept für eine Erprobung eines Hilfsmittels an, die Erprobung wird dann durchgeführt und abgerechnet. Danach erfolgt eine Leihstellung des Hilfsmittels und es wird ein erneuter Erprobungsbericht nach Ablauf der Leihe abgefordert, aufgrund dessen über eine dauerhafte Versorgung mit dem Hilfsmittel von der Krankenkasse entschieden wird.

Hier gibt es mehr Infos zu Leistungserbringern der UK

 

Wichtig zu wissen:

  • Eingabehilfen können nur Kinder von der Krankenkasse erhalten, sodass es bei voranschreitenden Behinderungen wichtig ist, sich vor Beendigung der Schule mit erforderlichen Hilfen versorgen zu lassen. Erwachsene, die reden können, haben keinen diesbezüglichen Leistungsanspruch von der Krankenkasse, selbst wenn diese keinen Finger rühren können.
  • Die Hilfsmittel sind bei den Krankenkassen (Kostenträger) in Produktgruppen unterteilt und für jede Produktgruppe gibt es entsprechende vertraglich gebundene Leistungserbringer (Vertriebsfirmen).
  • Kommunikations- und Eingabehilfen gehören in die Produktgruppe 16
  • Es können nur Hilfsmittel beantragt werden, die für den Ausgleich der Behinderung erforderlich sind und welche kognitiv und motorisch bedient werden können.
  • Der Behinderte hat keinen Anspruch auf ein spezielles Gerät: Wenn im Lagerbestand der Krankenkasse ein vergleichbares Hilfsmittel eingelagert ist, muss dieses zum Einsatz kommen, wenn nicht entscheidende Gründe dagegen sprechen.
  • Die Standard-Computertechnik ist allerdings von der Leistungspflicht explizit ausgeschlossen, selbst dann, wenn die Standardtechnik billiger als ein spezielles Hilfsmittel wäre. (Wenn also ein Notebook für das Schreiben in der Schule und Zuhause erforderlich wird und die Eltern keine finanziellen Möglichkeiten haben, müssen andere Finanzierungen gefunden werden, z.B. karitative Vereine.)

Sonderregelung für Integrationskinder:

  • für den Gebrauch in der Schule stellt meist das Schulamt ein Grundgerät zur Verfügung ( was jedoch ab Beantragung bis zu einem halben Jahr dauern kann)
  • für Zuhause könnte man beim Sozialamt dieses als Eingliederungsbeihilfe beantragen

 

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