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Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis

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Eine kurze Anleitung zur Beantragen eines Schwerbehindertenausweises

Es ist sinnvoll für behinderte Menschen und Eltern von behinderten Kindern einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Er dient dem Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber. Somit kann er den Alltag erleichtern. Denn mit ihm können sowohl finanzielle Hilfen, insbesondere Steuererleichterungen, oder zum Beispiel zusätzlicher Urlaub in Anspruch genommen werden.

Grad der Behinderung und Merkzeichen

Der Grad der Behinderung und verschiedene Merkzeichen sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt. Das ist wichtig, da der Umfang vieler Leistungen vom Grad der Behinderung (GdB) (Was ist das?) und der Merkzeichen abhängt. Das heißt, es werden je nach Grad der Behinderung und der Merkzeichen  spezifische Nachteilsausgleiche gewährt.

Ab einem Grad der Behinderung 50 gilt ein behinderter Mensch als schwerbehindert.

Hier ist eine Übersicht der möglichen Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung und Merkzeichen.

 

Wo und wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Sozialamt. Der Antrag kann formlos erfolgen. Das Amt schickt darauf einen amtliche Antragsvordruck zu, den man dann ausgefüllt zurücksendet.

Viele Sozialämter bieten auf ihrer Internetseite bereits die Anträge online an. Arztberichte und Befunde sollten, sofern sie vorhanden sind, in Kopie dem Antrag beigefügt werden. Alternativ werden vom Amt mit dem Einverständnis des Antragstellers weitere Unterlagen von den Ärzten und medizinischen Einrichtungen angefordert.

Darum gilt: Je besser der Antrag ausgefüllt ist und je mehr Unterlagen gleich vorab mit eingereicht werden, umso leichter fällt es dem Amt, den Sachverhalt zu prüfen.

Wer sich nicht allein an die Antragsformulierung traut, sollte sich fachkundigen Menschen helfen lassen, damit nichts „Falsches“ im Antrag steht.

Beim Ausfüllen sind unter anderem behilflich:

  • Sozialarbeiter in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
  • Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
  • Schwerbehindertenvertretungen

 

Bestimmung des “Grad der Behinderung” (GdB)

Nachdem das zuständige Amt alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hat, errechnet es aus den Angaben den Grad der Behinderung (GdB). Der GdB wird von ärztlichen Gutachtern festgesetzt. Dazu summieren sie alle Auswirkungen der Behinderungen und bewerten, wie stark sich alle Behinderungen zusammengenommen in allen Lebensbereichen, privat wie beruflich, auswirken.

Der GdB besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist daher unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf. Wichtig ist, dass nicht die medizinische Bezeichnung (Diagnose) der Gesundheitsstörung sondern deren genaue Auswirkungen den Grad der Behinderung bestimmt.

 

Adressen zur Beantragung für Dresdner

 

Bundesweite Adresse:

Gültigkeit des Ausweises

Der Ausweis ist meistens für fünf Jahre gültig. In den Fällen, in denen eine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann er auch als unbefristet ausgestellt werden.

Bei Kindern bis 10 Jahren ist der Schwerbehindertenausweis entsprechend befristet. Ebenso bei jungen behinderten Menschen von 10 bis 15 Jahren bis zum 20. Geburtstag.

Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss man den Ausweis erneut beantragen. Circa drei Monate vor Ablauf des Ausweises sollte man sich um eine Verlängerung oder eine Neubeantragung kümmern.

Wie lege ich Widerspruch ein?

Angenommen, der Bescheid fällt nicht wie erwartet aus? Dann kann man einen kurzen Widerspruch nach Zustellung des Bescheides einlegen. Zur Fristenwahrung genügt ein einfacher, formloser Widerspruch innerhalb von 30 Tagen. Die Begründung kann dann nachgereicht werden.

 

Weiterführende Links

zum amt24.sachsen.de

 

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